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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Kauf (E-Commerce)

 

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GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR ABONNEMENT-VERTRÄGE

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STARTER-PAKET-ABONNEMENT

Der Vertragsnehmer, der den jährlichen Beitrag für das Starter-Paket-Abonnement ordnungsgemäß bezahlt hat, kann folgende Dienstleistungen von Seassist in Anspruch nehmen:

1) Preisnachlass in Höhe von 20 % auf die Preise der Leistungen von Seassist , so wie diese auf ihrer Website veröffentlicht sind.

2) Vorgesehene Preisnachlässe bei den Partnerunternehmen von Seassist , so wie diese aus dem Abschnitt zu den Partnerunternehmen auf der Website www.seassist.com hervorgehen.

3) Die Dienstleistungen sind im Zeitraum zwischen dem 1. April und dem 31. Oktober rund um die Uhr gewährleistet und werden innerhalb von 3 Stunden ab dem Notruf erbracht; im Zeitraum zwischen dem 1. November und dem 31. März sind die Dienstleistungen zwar garantiert, die Frist für ihre Ausführung beträgt jedoch 6 Stunden ab dem Notruf. Aus Sicherheitsgründen verpflichtet sich Seassist nicht, nach Sonnenuntergang bzw. bei ungünstigen Wetterverhältnissen einzugreifen.

4) Der Vertrag ist ab seiner Unterzeichnung für einen Zeitraum von 365 Tagen gültig.

5) Alles, was nicht ausdrücklich im vorliegenden Vertrag vorgesehen ist, ist aus dem Abonnement ausgeschlossen, insbesondere was Bergungsmaßnahmen (Salvage) angeht, die im Internationalen Übereinkommen von London vom 28. April 1989 vorgesehen sind, das in Italien mit dem Gesetz Nr. 129 vom 12. April 1995 umgesetzt wurde.

6) Im Falle von Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ist ausschließlicher Gerichtsstand Udine.

STANDARD-ABONNEMENT

Der Vertragsnehmer, der den Jahresbeitrag für das STANDARD-Abonnement regelmäßig bezahlt hat, kann - neben den Leistungen, die für das STARTER-PAKET aufgeführt sind - auch folgende Dienstleistungen in Anspruch nehmen:

7) Pannenhilfe in Italien im Falle von Betriebsstörungen (Motor, Elektroanlage, Hydraulik usw.) innerhalb von 9 Seemeilen vom Hafen der eigenen Anlegestelle (wie vom Vertragsnehmer im Vertrag angegeben). Falls die Pannenhilfe im Ermessen des Kapitäns des Boots von Seassist aufgrund höherer Gewalt nicht direkt auf See erbracht werden kann, wird das Wasserfahrzeug nach vorheriger Unterrichtung der zuständigen Seeschifffahrtsbehörde kostenlos bis zum nächsten ausgerüsteten Jachthafen oder Hafen abgeschleppt.

8) Ebenfalls kostenlos erfolgt die Lieferung von (kleinen tragbaren) Ersatzteilen und Kraftstoff (Bunkern ausgenommen), das Aufladen von Batterien, die Befreiung der Schiffsschraube von Tang, einfaches Freischleppen (max. eine Stunde) mit nur einer Pannendiensteinheit (und nur dann, wenn dieser Vorgang die Unversehrtheit des Boots des Vertragsnehmers nicht gefährdet, was im unanfechtbaren Ermessen des zuständigen Personals von Seassist entschieden wird).

9) Alle oben genannten Dienstleistungen werden kostenlos mit nur einem Pannendienstboot erbracht. Falls aus einem beliebigen Grund - der nicht in Zusammenhang mit Seassist steht - der Eingriff von einem oder mehreren zusätzlichen Pannendienstbooten erforderlich sein sollte, fallen dafür die Gebühren gemäß Gebührenliste an, die auf der Website von Seassist veröffentlicht ist.

10) Nicht inbegriffen sind dagegen alle Dienstleistungen innerhalb von Jachthäfen oder Häfen generell sowie Reparaturarbeiten.

11) Seassist bietet nur einen technischen Pannendienst auf See. Sie darf nicht und beabsichtigt nicht, an die Stelle der zuständigen Behörden zu treten, die für die Lebensrettung auf See zuständig sind.

12) Im Falle mehrerer gleichzeitigen Notrufe haben die Abonnement-Besitzer den Vorrang.

13) Bei widrigen Wetter-/Seeverhältnissen (d. h. bei Windgeschwindigkeiten ab einer Stärke von ca. 6 auf der Beaufortskala) behält sich Seassist das Recht vor, keinen Pannendienst zu erbringen bzw. diesen erst dann zu leisten, wenn die Wetter-/Seeverhältnisse dies erlauben, was im unanfechtbaren Ermessen von Seassist entschieden wird.

14) Der Abonnement-Inhaber hat Anspruch auf maximal zwei kostenlose Pannenhilfemaßnahmen pro Kalenderjahr des Abonnements.

15) Seassist haftet nicht für Sachschäden, wenn auf dem Boot, auf dem die Pannenhilfe erfolgt, nicht mindestens ein Besatzungsmitglied zugegen ist.

GOLD-ABONNEMENT

Der Vertragsnehmer, der den Jahresbeitrag für das GOLD-Abonnement regelmäßig bezahlt hat, kann - neben den Leistungen, die für das STARTER-PAKET und das STANDARD-Abonnement aufgeführt sind, die mit Unterzeichnung der vorliegenden Geschäftsbedingungen anerkannt und akzeptiert werden - auch folgende Dienstleistungen in Anspruch nehmen:

16) Pannenhilfe im Falle von Betriebsstörungen (Motor, Elektroanlage, Hydraulik usw.) innerhalb von 12 Seemeilen vor der Küste. In Frankreich ist der Pannendienst innerhalb von 6 Seemeilen vor der Küste gemäß geltenden Gesetzesbestimmungen kostenlos. Falls die Pannenhilfe im Ermessen des Kapitäns des Boots von Seassist aufgrund höherer Gewalt nicht direkt auf See erbracht werden kann, wird das
Wasserfahrzeug nach vorheriger Unterrichtung der zuständigen Seeschifffahrtsbehörde kostenlos bis zum nächsten ausgerüsteten Hafen abgeschleppt.

17) Der Geltungsbereich der Dienstleistungen von Seassist ist auf der Website www.seassist.com ersichtlich. Die Dienstleistung kann je nach Staat, in dem der Pannendienst erforderlich ist, auf unterschiedliche Weise und unter unterschiedlichen Bedingungen erbracht werden, was in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzesbestimmungen des jeweiligen Schifffahrtsgesetzbuchs oder der zuständigen  Schifffahrtsbehörde geschieht.

ABONNEMENT “PLUS“

18) Vertragsnehmer, die den Jahresbeitrag für das GOLD-Abonnement ordnungsgemäß bezahlt haben, können - neben den Leistungen, die für das STARTER-PAKET- und das STANDARD-Abonnement aufgeführt sind, die mit Unterzeichnung der vorliegenden Geschäftsbedingungen anerkannt und akzeptiert werden - kostenlos auch die nachstehend genannten Dienstleistungen in Anspruch nehmen, die per E-Mail oder
telefonisch angefragt werden können. Die Beantwortung der Anfragen erfolgt ausschließlich zu den üblichen Geschäftszeiten telefonisch oder per E-Mail.


Wetterdienst

  • Wettervorhersagen, einschließlich Windrichtung und -stärke
  • Luft- und Wassertemperaturen
  • Luftdruck am Boden
  • Warnmeldungen für die Schifffahrt im Navigationsbereich
  • Sturmwarnungen


Unterstützung für die Navigation:

 

  • Planung der Fahrt, Route, Strecke, d.h. des Wegs vom Abfahrtshafen zum Ankunftshafen bzw. zum endgültigen Bestimmungsort, Fahrtgeschwindigkeit
  • zu befahrende Strecke (Vorschlag), wichtige Bezugspunkte, entsprechende Geschwindigkeiten, planmäßige Ankunftszeit
  • Informationen über Häfen und Jachthäfen


Nächstgelegene Anlegestellen

  • Ausgehend von der aktuellen Position und den Merkmalen der nächstgelegenen Anlegestelle wird der Kunde über die am besten geeignete Anlegestelle für sein Boot informiert
  • Hilfe und nautische Informationen für die Einfahrt in den Hafen oder für den Bestimmungsort
  • Überprüfung des Vorhandenseins eines Anlegeservices, Kontaktaufnahme mit dem Jachthafen, zu befolgendes Verfahren, für die Einfahrt empfohlener UKW-Funkkanal


Informationen über das Serviceangebot und die Noteinrichtungen

  • Je nach Anlegestelle: Bereitstellung von hilfreichen Telefonnummern, um die folgenden Dienste kontaktieren zu können: Rettungsdienst, Arzt, Behörden, Ordnungskräfte, Hafenbehörde, Krankenhäuser, Apotheken usw.


Informationen über das Serviceangebot am Hafen

  • Kontaktaufnahme mit dem Jachthafen und Überprüfung des Serviceangebots: Wasser, Strom, Kraftstoffzapfanlagen, Wäscherei, Rezeption, Abfallentsorgung, Telefon, Wachdienst


Informationen über die Verfügbarkeit von Liegeplätzen:


Der Kunde kann eine Anfrage in Bezug auf die Verfügbarkeit von Liegeplätzen in einem bestimmten Jachthafen unter Berücksichtigung des Navigationsgebiets und der spezifischen Anforderungen stellen. Seassist wird ausgehend von der Zusage oder Absage die erforderlichen Informationen, die etwaigen Liegekosten und die etwaigen Merkmale, je nach Boot oder anderen Merkmalen, und über die etwaigen  Anforderungen übermitteln.


Informationen über Reparaturen und technische Ausstattung:

  • Informationen über die technische Ausstattung für Reparaturarbeiten am Motor, am Rumpf, an der Elektroinstallation, Schäden am Boot, Vertragswerkstätten in der Nähe
  • Schlepp- und Stapeleinrichtung
  • Elektrik-Service
  • Elektronik-Service
  • Motoren-Service
  • Rumpf-Service
  • Lagerung von Booten an Land


Informationen über kommerzielle Angebote:

  • Boots- und Segelschulen, Charter-Agenturen, Bootsagenturen, Ausrüstung und Zubehör, Werften, Bootsclubs, Bootsverkauf, Motorverkauf, Service und Verkauf von Kühlschränken, Verkauf von Navigationsausrüstung und Telekommunikation, Verkauf von Schiffsschrauben und Wasserstrahlantrieben, Verkauf von Bootszubehör usw.


Informationen über die Sicherheitsausstattung:

  • Der Abonnent kann Informationen über die gemäß geltenden Vorschriften für sein Boot vorgesehene Sicherheitsausstattung anfordern. Die Antworten werden innerhalb von 48 Stunden (Werktagen) ausgehend von den Informationen des Kunden übermittelt (Art der Schifffahrt, Bootsführerschein, etwaige Titel usw.).

Informationen über die an Bord mitzuführenden Dokumente:

  • Der Abonnent kann Informationen und Beratung in Bezug auf die an Bord mitzuführenden Unterlagen anfordern. Die Antworten werden innerhalb von 48 Stunden (Werktagen) übermittelt.


Informationen über die wichtigsten Küstenstationen für den UKW-Sprechfunkdienst:

  • Der Abonnent kann Informationen über die Küstenstationen anfordern, die Informationen über den Seeverkehr und Warnmeldungen für die Seefahrt ausgeben.


Transfer des Boots:

 

  • Falls es erforderlich sein sollte, das Boot von einem Jachthafen in einen anderen zu verbringen, kann der Kunde von Seassist den Transfer bei der Einsatzzentrale anfordern; die Kosten gehen vollumfänglich zu Lasten des Kunden.
  • Die Einsatzzentrale von Seassist wird dem Kunden den diesbezüglichen Kostenvoranschlag für den Transfer unterbreiten und ihn - unter Berücksichtigung des Zustands des Bootes und die erforderlichen technischen Überprüfungen seitens der zuständigen Organe - über die Durchführbarkeit informieren und den Transfer erst nach Annahme des Kostenvoranschlags durch den Kunden durchführen.


Entsendung einer Crew/eines Skippers:

  • Falls das Boot aus irgendeinem Grund aufgrund einer Betriebsstörung bzw. wegen Diebstahl, Krankheit/Unfall festliegt, kann der Abonnent bei der Einsatzzentrale von Seassist die Entsendung eines Skippers oder einer Crew anfordern, welche die Rückfahrt des Bootes durchführt und organisiert. Die Kosten gehen vollumfänglich zu Lasten des Kunden, der jedes Mal seine Zustimmung erteilen muss.
  •  

Entsendung eines Technikers zur Durchführung einer Reparatur:

  • Im Falle einer Panne im Jachthafen kann der Kunde von Seassist - je nach Bedarf und Art der Panne - einen Techniker an der Anlegestelle anfordern. Seassist wird vor Ort oder in unmittelbarer Nähe einen Techniker besorgen oder den Vertragshändler einschalten und den Kunden über die Verfügbarkeit, die Zeiten und die Kosten des Eingriffs informieren.

Entsendung von Tauchern zur Durchführung von Reparaturarbeiten:

  • Der Abonnent kann - je nach Bedarf und Art der Anfrage - die Entsendung von Tauchern anfordern. Seassist wird vor Ort oder in unmittelbarer Nähe ein Team besorgen und Informationen über die Zeiten und Kosten des Eingriffs übermitteln.


Bootsüberwachung

  • Falls das Boot beschädigt ist und es erforderlich sein sollte, das Boot zu überwachen, kann dieser Dienst bei Seassist angefordert werden. Sofern möglich, wird Seassist an dem betroffenen Ort oder in unmittelbarer Nähe ein Überwachungsteam besorgen. Die diesbezüglichen Kosten gehen nach Genehmigung des Kunden zu dessen Lasten.

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN DES ABONNEMENTS

19) Der Kapitän des Boots ist für das Boot und die von ihm ergriffenen Entscheidungen verantwortlich, weshalb Seassist keine diesbezügliche Haftung übernimmt.

20) Das Abonnement findet keine Anwendung, wenn das Boot an einer Regatta teilnimmt, sofern nicht zusätzlich zum Abonnement ein spezifischer Vertrag abgeschlossen wurde.

21) Der Kapitän des Boots, das die Pannenhilfe benötigt, hat die Pflicht, vorab mitzuteilen, ob sich Verletzte an Bord befinden. In diesem Fall wird Seassist die zuständige Hafenbehörde kontaktieren, die eingreifen wird.

22) Seassist ist in jedem Fall stets befugt, im eigenen Ermessen die zuständige Schifffahrtsbehörde zu benachrichtigen.

23) Die Sicherheitsausrüstung und der Versicherungsschutz des Boots müssen den geltenden Gesetzesvorschriften entsprechen. Seassist übernimmt keine Haftung im Falle von Unregelmäßigkeiten.

24) Bei Verkauf des Boots kann die Dienstleistung nicht auf den neuen Käufer übertragen werden. Wenn im Falle eines mehrjährigen Abonnements das Boot während des ersten Jahres der Laufzeit des Abonnements verkauft werden sollte, erstattet Seassist den für das zweite Jahr bezahlten Betrag.

25) Der Abonnent kann jedoch bei Verkauf des Boots, für den restlichen Vertragszeitraum die Dienstleistung auf ein neues Boot übertragen, was zu denselben Bedingungen und Fristen geschieht. Zu diesem Zweck muss Seassist schriftlich über diese Absicht informiert werden und es bedarf vor der Übertragung einer schriftlichen Bestätigung seitens Seassist . Die Dienstleistung wird innerhalb von 48 Stunden für das neue Boot aktiviert.

26) Falls sich der Längenbereich des Bootes ändern sollte, muss die entsprechende Differenz des Preises des Abonnements entrichtet werden. Sollte das neu erworbene Boot dagegen eine geringere Länge aufweisen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Differenz.

27) Nach ihrer Aktivierung kann die Dienstleistung nicht ausgesetzt werden und hat eine Dauer von 365 Tagen ab ihrer Aktivierung. Das Abonnement gilt ab Mitternacht des 2. Arbeitstages nach dem Tag der Unterzeichnung, soweit nichts anderes vereinbart wurde und vorbehaltlich der Zahlung des geschuldeten Betrags.

28) Seassist erbringt ausschließlich Pannenhilfe. Sollten Arbeiten an der Mechanik oder andere Arbeiten erforderlich sein, werden diese Fall für Fall ausgehend von der jeweiligen Zuständigkeit und Verfügbarkeit zum Zeitpunkt des Vorfalls in Zusammenarbeit mit den örtlichen Kundendienststellen in der Nähe des Ortes der Betriebsstörung geprüft. Da es sich um zahlungspflichtige Dienstleistungen handelt, müssen diese stets vorab vom Abonnenten genehmigt werden.

Ich akzeptiere die allgemeinen Geschäftsbedingungen und möchte die Dienstleistungen von Seassist für die von mir angegebene Kategorie unter Verwendung der von mir ausgewählten Zahlungsmethode abonnieren und bestätige, dass ich alle Artikel des vorliegenden Vertrags gelesen habe, ihnen zustimme und sie gemäß Artikel 1341 des italienischen Bürgerlichen Gesetzbuchs akzeptiere.

Gemäß Gesetzesverordnung Nr. 196/03 zum Schutz der Privatsphäre und späteren Änderungen und Ergänzungen stimme ich der Behandlung meiner personenbezogenen Daten ausschließlich zu Zwecken der Tätigkeiten von Seassist zu und erteile meine Zustimmung dazu, dass mich Seassist über neue Dienstleistungen, die angeboten werden, informiert.